Gran Canaria .. Tipps und wichtige Hinweise

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Verlust von Wertgegenständen


Alle Hotels sind an den Rezeptionen mit Mietsafes ausgestattet. Für Bargeld, Papiere und Wertsachen können sie diesen Service gegen eine geringe Mietgebühr nutzen. Somit unterliegt ihr Eigentum der Hotelversicherung und im Falle des Verlustes können sie gegen Vorlage eines polizeilichen Protokolls die Versicherung in Anspruch nehmen. Hingegen haftet für Verlust von Gegenständen aus ihrem Hotelzimmer weder das Hotel noch der Reiseveranstalter. Vermeiden sie die Mitnahme von unnötigen Wertsachen bei Ausflügen und Stadtbesichtigungen. Geben sie auf ihre Taschen acht und entfernen sie alle im Auto herum liegenden Gegenstände. Sie bieten einen unnötigen Reiz zum Aufbruch des Mietwagens.

Der Zoll


Im Folgenden erhalten sie Angaben zu einzelnen Zollbestimmungen. Die Angaben beschränken sich auf typische Souvenirs, Geschenke oder Mitbringsel für den Eigenbedarf:

Tabak und Spirituosen: Ab dem 17. Lebensjahr sind 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak zulässig, 1 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt mehr als 22% vol.) oder 2 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt maximal 22% vol.).

Kaffee: Ab dem 15. Lebensjahr sind 500 Gramm Röstkaffee oder 200 Gramm löslicher Kaffee erlaubt.

Parfüm: Als Eigenbedarf gelten 50 Gramm Parfüm oder 250 Milliliter Eau de Toilette.

Medikamente: Arzneimittel dürfen in der Menge mitgeführt werden, wie sie dem Bedarf des Patienten entsprechen.

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